Ausweis / Nachweis
Wir leisten Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe.
Wir erstellen:
Verbrauchsausweise
Bedarfsausweise für Wohngebäude
Bedarfsausweise für Nicht Wohngebäude nach DIN 18599
Verbrauchsausweise
Der Verbrauchsausweis stellt die kleine Schwester des Energieausweises dar und beinhaltet oft nicht den Warmwasserenergieverbrauch. Gerade bei Umlagen betroffene Gebäuden fehlen oft Kerninformationen um eine Nachhaltige Analyse durchzuführen.
Bedarfsausweise
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Nachweise nach der derzeit gültigen EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.
Nachweise nach DIN 18599
Berechnungen nach der DIN V 18599 erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsmäßigen Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind. Dabei berücksichtigt die Norm auch die gegenseitige Beeinflussung von Energieströmen aus Gebäude- und Anlagentechnik.
Quelle: Wikipedia